Unser Leistungsangebot umfasst das gesamte Spektrum rund um die Bereiche Lohn, Buchhaltung und Steuern. Wir bieten Ihnen persönliche und individuelle Beratung in allen Steuerfragen und betriebs- wirtschaftlichen Belangen.
Wir betreuen Gesellschaften verschiedener Größenordnungen und Rechtsformen sowie Einzel- unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer. Daneben betreuen wir zahlreiche Privatpersonen aller Berufsgruppen.
Unsere Mandanten kommen überwiegend aus dem Saarland und dem angrenzenden Rheinland-Pfalz. Ob St. Ingbert, Homburg, Neunkirchen, Spiesen, Saarbrücken, Kirkel, Kaiserslautern oder Zweibrücken – Wir beraten Sie in unserer Kanzlei oder direkt bei Ihnen vor Ort.
Steuerberatung für Privatpersonen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Vereine.
Erstellung sämtlicher privaten und betrieblichen Steuererklärungen
A) PRIVAT
- Einkommensteuererklärung
- „Lohnsteuer-Jahresausgleich“
- Lohnsteuer - Ermäßigungsantrag
- Erbschaft – und Schenkungsteuererklärung
B) BETRIEBLICH
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
Erstellung der laufenden Lohnbuchhaltung incl. aller Abrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Unterstützung und Teilnahme an Prüfungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger.
Übernahme der Finanzbuchhaltung, Einrichtung und Überwachung der Finanzbuchhaltung im Unternehmen einschließlich Budgetplanung und Überwachung, Organisationsberatung für Finanzbuchhaltung (inkl. Umsatzsteuervoranmeldungen).
Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, Einnahme-Überschussrechnungen.
Betreuung VOR, WÄHREND und NACH der Gründung. Gelistet als Gründercoach für das Programm „Gründercoaching Deutschland“
Alle angebotenen Leistungen werden nach der für alle Steuerberater geltenden Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet. In Einzelfällen ist auch eine Vereinbarung einer individuellen Gebühr möglich, die sich nach den jeweiligen Besonderheiten richtet.
Anhand der in der Steuerberatergebührenverordnung vorgesehenen Größen wie Betriebseinnahmen und -ausgaben, Werbungskosten, Einnahmen, Umsatzerlösen und Bilanzsumme bestimmt sich je nach Umfang die anfallende Gebühr.